taa-Newsletter Februar 2010

Auf diesen Seiten können Sie den taa-Newsletter 32 vom 19.02.2010 lesen.
Im linken Navigations-Menü sehen Sie die einzelnen Bereiche des Newsletters unterteilt.
Natürlich liegt er auch als Download für Sie bereit.

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Änderungen im Reisekostenrecht 2010

Meinungen

Seit dem 1. Januar 2010 gelten im Reisekostenrecht neue Bestimmungen.

 

 

Auslandsdienst- und Auslandsgeschäftsreisen: neue Pauschbeträge für steuerfreie Erstattung

 

Die Finanzverwaltung hat die ab 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen bekannt gegeben. (Änderungen fett gedruckt.)

 

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Dies ist nur ein Ausschnitt aus der jetzt geltenden Liste.
Die komplett neue Liste können Sie sich auf unserer Internetseite unter folgendem Link abrufen:
http://www.taa.de/kundendownload.html.

 

 

Änderung der Sachbezugswerte zum 1. Januar 2010

 

Wenn ein Arbeitnehmer neben dem Barlohn weitere Sachzuwendungen erhält, unterliegen diese geldwerten Vorteile ebenfalls der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.

 

Für den Bereich freie Verpflegung werden hierzu alljährlich durch Rechtsverordnung der Bundesregierung bestimmte Werte verbindlich vorgeschrieben, die dann sowohl für die Sozialversicherung als auch für das Steuerrecht maßgeblich sind.

 

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber freie Verpflegung, so sind für diesen Zeitraum folgende Werte aus der aktuellen Tabelle 2010 zu versteuern respektive der Beitragsrechnung zu unterwerfen:

 

 

 

 

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Wachstumsbeschleunigungsgesetz:tl_files/taa/newsletter/Newsletter 32/NL32S14_Kasten.JPG

 

Änderung der Mehrwertsteuer bei Hotelübernachtungen zum 1. Januar 2010

  

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2009 das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen. Hiernach wird die Mehrwertsteuer für Übernachtungen in Hotels oder Pensionen ab dem 1. Januar 2010 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

 

Der Mehrwertsteuersatz für das Frühstück bleibt bis zum Erscheinungstermin des aktuellen taa newsletter jedoch mit 19 Prozent bestehen. Wir halten Sie diesbezüglich selbstverständlich auf dem Laufenden.

 

 

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