taa-Newsletter Februar 2010
Auf diesen Seiten können Sie den taa-Newsletter 32 vom 19.02.2010 lesen.
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Änderungen im Steuerrecht 2010
Übernachtungen sind ab 01. Januar 2010 durch das am 18. Dezember 2009 verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz neu geregelt. Dies betrifft auch den Weiterverkauf von Hotelübernachtungen. Leistungsort bei Hotels ist ausschliesslich der Belegenheitsort des Hotels (Ausnahmeregelung § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG neue Fassung)
Ausgenommen von diesem ermäßigten Steuersatz sind die Kosten aller übrigen Hotelnebenleistungen, sofern für diese ein gesondertes Entgelt erhoben wird, wie zum Beispiel:.
Hierfür gilt weiterhin der volle Steuersatz von 19 Prozent.
Bei Übernachtungen mit Frühstück muss der Frühstücksanteil herausgerechnet werden. Bitte achten Sie darauf, dass auf der Rechnung getrennte Entgelte und getrennte Mehrwertsteuersätze ausgewiesen sind!
Änderungen zum 1. Januar 2010
Sofortabzug (§ 6 Abs. 2 EStG)
Nach der Neuregelung hat der Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften das Wahlrecht, einen Sofortabzug bei selbstständig nutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vorzunehmen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 410 Euro nicht übersteigen.
Sammelposten
Alternativ zu der Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG kann der Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis zu 1.000 Euro in einen jahresbezogenen Sammelposten einstellen. Dieser Sammelposten ist über eine Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt gewinnmindernd aufzulösen.
Anwendungszeitraum
Die Änderung der Regelungen zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG und das Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens nach § 6 Abs. 2 a EStG sind erstmals für Wirtschaftsgüter anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden.

