BTW - Flugsteuer seit dem 01.09. fällig
Die Bundesregierung hat das Steuerpaket beschlossen. Damit müssen die Airlines sofort die Flugsteuer kassieren.
Im Kleingedruckten des Gesetzes hat das Bundesfinanzministerium festgehalten, dass die Flugsteuer ab sofort für Flugtickets erhoben werden muss, die jetzt für das Jahr 2011 verkauft werden. Damit sollen Vorzieheffekte vermieden werden. Michael Rabe bezeichnet den Gesetzesentwurf und die Ausführungsbestimmungen als "überhaupt nicht gelungen".
Der Finanzminister schreibt nämlich auch so frühe monatliche Zahlungsziele an die Finanzämter vor, dass die Termine im normalen Zahlungsablauf nicht zu leisten seien, berichtet Rabe. Und das Ganze laufe jetzt an, obwohl das Gesetzgebungsverfahren erst mit dem heutigen Tag beginnt und nicht klar ist, wie die Steuervorgaben noch im Bundestag und Bundesrat verändert werden. Klarheit wird es erst am 26. November 2010 geben, wenn Bundesrat und Bundestag abschließend beraten.
Die Airlines stünden nun vor dem Problem, wie sie die Steuer einpreisen können. Es handele sich auf Seiten der Airlines um eine Abgabe, so dass sich ein abgestimmtes Verhalten verbiete. Zudem gelte noch immer Paragraph 309 des BGB mit der Viermonatsfrist, in der Katalogpreise nicht nachträglich angepasst werden dürfen. Damit stehen auch die Flugreiseveranstalter nun vor einem Problem.
Außerdem kämpfen bestimmte Zielländer darum, nicht in die teuerste Kategorie der Flugsteuer eingestuft zu werden. So wäre es für Israel und Ägypten ein Nachteil, als Fernreiseziel gewertet zu werden. Flüge dorthin dauern ähnlich lange wie auf die Kanarischen Inseln, die zu Spanien gehören.
Eine Länderliste im Gesetzentwurf sieht vor, dass innerdeutsche Flüge und bestimmte Kurzstrecken mit 8 Euro belastet werden, Europa-Ziele und Mittelmeeranrainer mit 25 Euro und Fernziele mit 45 Euro pro Passagier.
Zu den Ungereimtheiten des Gesetzesentwurfs zählt auch, dass einige Regelungen interpretationsfähig sind. So könnte man die Vorschrift für Umsteigepassagiere folgendermaßen verstehen: Fliegt der Fluggast beispielsweise von Berlin über Frankfurt nach New York, zahlt er für die erste Strecke 8 Euro und erhält gleichzeitig die Freigabe für den Fernflug. Denn Umsteiger sollen nicht belastet werden. Ein Direktflug von Berlin in die USA würde aber mit 45 Euro belastet. "Diese Interpretation ist von der Bundesregierung sicherlich nicht beabsichtigt", stellt Rabe klar. Dieser und weitere Punkte dürften im Gesetzgebungsprozess weiter klargestellt werden. Vieles ist also noch offen, nur das Kleingedruckte gilt sofort.

