6. Juli 2020

Informationen zur Überbrückungshilfe im Rahmen des Corona Konjunkturpaketes

Sehr geehrte Kunden, liebe Partner,

vor kurzem wurde das Corona Konjunkturpaket durch eine Veröffentlichung des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020 angekündigt. In Punkt 13 dieses Eckpunktepaketes ist das Programm für Überbrückungshilfe vorgestellt worden.

Bisher haben wir uns zur Überbrückungshilfe bedeckt gehalten, da bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder ein entsprechendes Gesetz noch eine abschließende Auskunft zur Antragsstellung vorliegen. Die vorstehenden Punkte gilt es nun abschließend durch den Gesetzgeber zu klären. Gerne werden wir Sie im Anschluss bei der Beantragung Ihrer Überbrückungshilfe unterstützen. Senden Sie hierzu Ihre Anfrage bzw. direkte Beauftragung an die unten angegebenen Kontaktdaten.

 

Für einen ersten Überblick zu den offenen Punkten sei
• die Erfassung der Umsatzerlöse
• der Umgang mit Provisionsvorauszahlungen & Provisionsrückerstattungen
• die Thematik der nicht erhaltenen, aber zustehenden Provisionen
• die Berechnung und Berücksichtigung einiger weiterer Fixkostenpositionen wie die Zinsanteilsberechnungen des Leasings

genannt.

 

Wir möchten Sie jedoch schon jetzt darüber informieren, dass wir in Zusammenarbeit mit der TAC Steuerberatungsgesellschaft mbH ein Verfahren entwickelt haben, um Ihre Antragsstellung zu optimieren. Diese werden wir für Sie vollumfänglich, inklusive der Aufarbeitung Ihrer Informationen, der Testierung, bis hin zur Antragsstellung, abbilden.

 

Sollten Sie kein Mandant der TAC Steuerberatungsgesellschaft mbH sein, stellt dies keinen Nachteil dar. Leiten Sie Ihrem Steuerberater gerne die Kontaktdaten weiter, sodass sich dieser mit uns in Verbindung setzen und die Vorteile unserer Dienstleistung für Ihre Antragsstellung, in Anspruch nehmen kann.

Durch die gemeinsame, optimierte Aufarbeitung Ihrer Unterlagen, inkl. Übermittlung einer Testatvorlage, wird es Ihrem Steuerberater ermöglicht, den Fokus auf die abschließende Testierung sowie finale Antragsstellung zu legen. Hierdurch wird sich Ihre Antragsstellung beschleunigen lassen.

Alternativ können Sie auch ohne TAC – Mandat unsere Gesamtdienstleistung in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns hierhingehend gerne an. Sollten weitergehende Fragen zur Überbrückungshilfe bestehen, kontaktieren Sie uns unter den angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

 

Ansprechpartner: Sören Schlosser

Telefon: 06022 200 571

Mail: coronahilfe@taa.de

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