10. Mai 2017

Unternehmensbewertung von Reisebüros

In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen, wie der Wert eines Reisebüros ermittelt wird. Hintergrund ist, dass das durchschnittliche Alter von Reisebüroinhabern in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Für viele Inhaber steht daher das Ende ihres Berufslebens in den nächsten Jahren bevor, das mit dem Verkauf ihres Reisebüros einen Abschluss finden soll. Die Frage nach dem Wert des eigenen Unternehmens ist dabei von besonderem Interesse. Als kompetente Berater werden wir sowohl von der Käufer- als auch von der Verkäuferseite hierzu regelmäßig herangezogen.

Die Bewertung touristischer Unternehmen gestaltet sich oftmals schwierig und ist komplex, weil der Unternehmenswert sehr stark von individuellen und subjektiven Einflüssen und Faktoren des Unternehmens, des Unternehmers und der Unternehmensorganisation abhängt. Objektive, quantifizierte Kriterien, die sich aus Bilanzansätzen herleiten lassen, zum Beispiel das Anlagevermögen, bilden meist nicht die entscheidende Größe. Wir haben deshalb vereinfachte, praxisbezogene und speziell für die Bewertung von Reisebüros geeignete Hinweise herausgearbeitet. Außerdem raten wir bei einem Verkauf stets zu einer fundierten Bewertung durch eine neutrale Person.

 

Ein Blick auf die Marktsituation

Der Markt ist geprägt von einem Überangebot an kleinen Reisebüros (= Reisebüros mit weniger als 1 Million Euro Umsatz p.a.). Die schiere Masse von aktuell rund 10.000 Reisebüros in Deutschland sowie der andauernde Umsatzanstieg im Onlinebereich führen zwangsläufig zu sinkenden Preisen. Reisebüroketten kaufen in der Regel keine Agenturen mehr, die unter einem jährlichen Umsatzvolumen von knapp 1,5 Millionen Euro liegen, teilweise sogar erst Reisebüros ab 2 bis 2,5 Millionen Euro.

Neben umsatzstarken Reisebüros sind auch kleinere Ketten mit drei bis zehn Filialen gefragt, da man hier annimmt, dass ein positives Unternehmertum dahintersteckt. Außerdem ist zu beachten: Durch das gestiegene Durchschnittsalter der Reisebüroinhaber werden mittelfristig viele Reisebüros einen Erwerber suchen.

 

Ziele der Unternehmensbewertung im Reisebüro

Für das Reisebüro steht die Kaufpreisfindung im Vordergrund der Unternehmensbewertung. Zu den für alle Unternehmen geltenden Daten wie Umsatz, Umsatzstruktur, Erlöse, Gewinn, Deckungsbeitrag, Kosten und Kostenstruktur kommen weitere, reisebürospezifische Faktoren hinzu; beispielsweise die Anteile von Firmenkunden oder eigenveranstalteten Reisen am Umsatz.

Ebenfalls von besonderem Interesse sind die Provisionsweitergabe (auch an Unteragenturen), die Produktivität je Mitarbeiter, die personenbezogene Bindung des Umsatzes an den Inhaber/Geschäftsführer, die Abhängigkeit vom Leitveranstalter, die Kooperationsform, der Zustand des Rechnungswesens usw.

 

Methoden der Unternehmensbewertung

In der Diskussion um die „richtige“ Bewertung von Reisebüros werden immer wieder verschiedene Verfahren genannt und angewandt. Deshalb stellen wir an dieser Stelle kurz die wichtigsten Verfahren vor. Fakt ist, dass unabhängig vom gewählten Bewertungsverfahren und dessen rechnerischen Ansatz ein Unternehmenskaufvertrag nur dann unterschrieben wird, wenn sich Käufer und Verkäufer auf einen (Markt-)Preis einigen, den beide akzeptieren können. Dieses Ergebnis wird letztlich unabhängig von der Bewertungsmethode erreicht. Diese besitzt lediglich eine Hilfsfunktion (Argumentationsfunktion).

 

1. Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist das aktuell gängigste Verfahren für eine fundierte Ermittlung des Unternehmenswertes. Es ermittelt den Wert des Unternehmens durch Diskontierung der den Unternehmenseignern künftig zufließenden finanziellen Überschüsse, die sich aus dem Ertrag des Unternehmens ableiten lassen. Das bedeutet, dass auf Basis des bereinigten Datenmaterials der Vergangenheit die zukünftigen Erträge geplant werden. In der Regel ist für einen Planungszeitraum von fünf Jahren ein Überschuss zu ermitteln. Die Überschüsse der fünf Planjahre sind auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen. Die Barwerte der nach den fünf Planjahren liegenden Erträge werden als sogenannte ewige Rente unter Berücksichtigung eines Kapitalisierungszinssatzes mit in die Berechnung einbezogen. So lässt sich unter Berücksichtigung diverser unternehmensspezifischer Besonderheiten ein nachhaltiger Unternehmenswert ermitteln. Das Verfahren ist allerdings sehr komplex und sollte auf jeden Fall von einem Experten begleitet werden.
Daneben gibt es noch eine Reihe von einfachen, weniger komplexen Verfahren, die jedoch allenfalls dazu dienen können, einen Überblick über den Unternehmenswert zu erhalten.

 

2. Gewinnbezogene Berechnung

Der Verkaufswert beträgt das 3,5 bis 5-fache des EBITDA.

 

3. Umsatzbezogene Berechnung

Der Verkaufswert beträgt 3 bis 7 Prozent eines vermittelten Jahresbruttoumsatzes.

 

4. Provisionsbezogene Berechnung

Der Verkaufswert beträgt 50 bis 70 Prozent der Jahresprovisionseinnahme.
Eine fundierte Unternehmenswertermittlung eines Reisebüros erfordert nicht nur Erfahrung im Bereich der Unternehmensbewertung. Darüber hinaus sind auch umfangreiche Kenntnisse des Marktes, des Marktverhaltens, der Organisation und Produktivität sowie die realistische Einschätzung zukünftiger Märkte und Marktanteile erforderlich.
Unser Kooperationspartner, die Delta Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erstellt in unserem Auftrag Wertgutachten zu touristischen Unternehmen für alle Rechtsformen nach dem Standard IDW S1. Wenn Interesse an einer neutralen Bewertung Ihres Unternehmens besteht, kommen Sie gerne auf uns zu.

 

Verschenken – Vererben?

Haben Sie vor, Ihr Unternehmen – entweder das komplette Unternehmen oder Unternehmensteile – an Ihre Kinder weiterzugeben? Der Übergang eines Unternehmens zu Lebzeiten des Inhabers stellt eine sogenannte „vorweggenommene Erbfolge“ dar. Grundlage für die Besteuerung ist das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz.

Für Unternehmensübergänge innerhalb der Familie gelten besondere Steuervergünstigungen, die sogenannten Verschonungsregelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden 85 oder 100 Prozent der anfallenden Schenkungsteuer erlassen. Diese Regelungen im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz werden gerade grundlegend gesetzlich überarbeitet.

Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, sich rechtzeitig mit dieser komplexen Thematik zu beschäftigen. Gemeinsam erarbeiten wir eine sinnvolle Planung für den Übergang Ihres Unternehmens, selbstverständlich unter Berücksichtigung Ihrer Absicherung für die Zukunft. Sprechen Sie uns an.

Bitte aktivieren Sie JavaScript, um die Website in vollem umfang sehen zu können.