Unsere Anleitungen:
Anleitung Mehrere PDFs Zu Einer PDF Datei Zusammenführen
Anleitung Schlussabrechnung Entgangene Provisionen Und Margen
Ergänzende Informationen Schwerpunkt Entgangene Provisionen Und Margen Stand 20220812
Frist zum Einreichen aller Kostennachweise: 31.01.2023
Frist im Rahmen des Einreichens all Ihrer (Fix-) Kostenpostionen, inkl. aller Nachweise zu entgangenen Margen, Provisionen, Serviceentgelten, Regieerträgen sowie Ausfallkosten.
Frist zum Einreichen aller Lohnunterlagen: 28.02.2023
Frist zum Einreichen aller Erlösnachweise: 30.04.2023
Dies beinhaltet u.a. aktuelle, die Buchhaltung widerspiegelnden BWAs sowie die Jahresabschlüsse 2021 und 2022.
Diese spätere Frist wurde bewusst gewählt, damit Sie Ihre Jahresabschlüsse rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater abschließen können.
Häufig gestellte Fragen zur Schlussabrechnung:
Es ist technisch leider nicht möglich, die Daten aus Ihren bisherigen Tabellen alle automatisiert in die
neue Excel-Datei für die Ermittlung der Personalkostenpauschale und entgangenen Provisionen und
Margen zu übernehmen. Da Sie Ihre Vorgänge ohnehin alle nochmals einzeln prüfen und die
dazugehörigen Nachweise zusammenstellen müssen, haben wir uns zu dem hier ausführlich
erläuterten Vorgehen entschieden und versuchen gleichzeitig, Ihnen die Erfassung so weit wie
möglich zu vereinfachen.
Nein, das ist leider nicht mehr möglich. In den Überbrückungshilfeanträgen haben wir zum Teil mit
Forecastwerten gearbeitet, da oftmals der Antrag noch im laufenden ÜBH-Zeitraum gestellt wurde und
noch keine finalen Zahlen vorlagen. Deshalb war ein durchschnittlicher Ansatz von 10% durchaus
legitim. Da nun die tatsächlichen Werte vorliegen, müssen nun auch die tatsächlich erhaltenen
Provisionen angegeben werden. Lediglich ein Durchschnittswert der Provision aus dem Jahr 2019 pro
Veranstalter ist möglich und gegenüber dem BMWK erklärbar.
Nein, laut FAQ sind nur Prov. SE und RE sowie kalkulierte Margen förderfähig, d.h. die Superprovisionen
können nicht zur Berechnung des durchschnittlichen Erlöses pro Vorgang herangezogen werden.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, vom Veranstalter einen Nachweis über die durchschnittliche
Provision zu erhalten, können Sie diese in Ausnahmefällen über die Konten in der Buchhaltung
nachweisen.
Für Kunden mit IBIZA-Buchhaltung kann dies über einen folgenden Abruf in IBIZA erfolgen (siehe
nachlolgende Anleitung)
Kunden, die Ihre Buchhaltung auf anderen Systemen außer IBIZA abwickeln, können die
Durchschnittsprovision ggf. über entsprechende, ähnliche Auswertungen nachweisen.
Sofern Sie keine Möglichkeit finden, eine Durchschnittsprovision zu ermitteln, müssen pro Vorgang
die tatsächlich erhaltenen Provisionen angegeben werden und - pro Vorgang - auch entsprechend
nachgewiesen werden.
Umbuchungen dürfen lediglich im Zeitraum der ÜBH I (März 2020 bis August 2020) angesetzt werden.
In den drauffolgenden Zeiträumen dürfen sie nicht mehr angesetzt werden.
Sie haben die Möglichkeit, in den Antragsunterlagen zu prüfen, ob die Deckelung von 50.000 Euro in
den Überbrückungshilfen I und II alleine schon durch die Fixkosten erreicht wurde.
In diesem Fall ist die Angabe der Vorgänge für die entgangenen Provisionen und Margen für den
Zeitraum ÜBH I und II März 2020 bis Dezember 2020 ggf. nicht nötig. Hier geht es allerdings nur um
eine Erleichterung im Rahmen der Nachweisbereitstellung und des Eintrags in die Tabellen
Reisevermittler, Eigenveranstaltung und Reiseveranstalter!
In die Liste „ALLE Reisevorgänge 03.20-06.22“ müssen auf jeden Fall alle Vorgänge eingetragen
werden!!!
Bitte aktivieren Sie JavaScript, um die Website in vollem umfang sehen zu können.