ACHTUNG: Es liegt eine Aktualisierte Präsentation zum Webinar vor!
Frist zum Einreichen aller Kostennachweise: 31.01.2023
Frist im Rahmen des Einreichens all Ihrer (Fix-) Kostenpostionen, inkl. aller Nachweise zu entgangenen Margen, Provisionen, Serviceentgelten, Regieerträgen sowie Ausfallkosten.
Frist zum Einreichen aller Lohnunterlagen: 28.02.2023
Frist zum Einreichen aller Erlösnachweise: 30.04.2023
Dies beinhaltet u.a. aktuelle, die Buchhaltung widerspiegelnden BWAs sowie die Jahresabschlüsse 2021 und 2022.
Diese spätere Frist wurde bewusst gewählt, damit Sie Ihre Jahresabschlüsse rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater abschließen können.
CHECKLISTE (betrifft alle Überbrückungshilfen)
Hygienekonzept (für die ÜBH III, III+ und IV)
Digitalisierungskonzept (für die ÜBH III und III+)
Vorlage für die Corona-Zutrittskontrolle (für die ÜBH IV)
Muster des benötigten Transparenzregister (betrifft alle Überbrückungshilfen und muss zur Antragsstellung vorliegen)
Präsentation des Webinars vom 18.10.2022 (ACHTUNG: Es liegt eine Korrektur im Rahmen der Darstellung der Personalkostenpauschale und Ausfallkosten vor, siehe Folie 51 und 52)
Hinweis: Sollten Sie uns mit der Schlussabrechnung beauftragen wollen, so ist das Ausfüllen und Zusenden der untenstehenden Bestätigung Pflicht!
Bitte aktivieren Sie JavaScript, um die Website in vollem umfang sehen zu können.